Wirtschaftsprüferkammer

Begriff Definition
Wirtschaftsprüferkammer

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist die berufsständische Vertretung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Durch die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) wurde dem Berufsstand die Selbstverwaltung übertragen.

Zu ihrem Aufgabenbereich gehören u. a.:

  • Beratung und Belehrung der Mitglieder zu Fragen der Berufsausübung
  • Vermittlung in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander und auch bei Problemen mit ihren Auftraggebern
  • Überwachung der den Mitgliedern obliegenden Pflichten und Verfolgung von Verstößen (Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit)
  • Überprüfung des Bestehens und der Aufrechterhaltung eines lückenlosen Berufshaftpflichtversicherungsschutzes
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