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Die Vollkostenrechnung ist das Verfahren der Kostenrechnung, in deren Verlauf sämtliche Kosten dem Kostenträger (Auftrag, Leistung) zugerechnet werden.
Dazu werden sämtliche Kosten („die vollen Kosten“), also alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet. Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung, bei der nur Teile der Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, entsteht bei der Vollkostenrechnung das Problem, dass sowohl Fixkosten als auch Gemeinkosten auf einen Kostenträger umgelegt werden. Dabei kann es sein, das der Kostenträger für diese „vollen Kosten“ nicht ursächlich ist. Wenn dann das Ergebnis der Kalkulation für die Ermittlung von Angebotspreisen herangezogen wird, kann dies zu Fehlinformationen führen. Auch bei der Entscheidung zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug muss darauf geachtet werden, dass auch beim Fremdbezug Teile der (verbleibenden) fixen und gemeinen Kosten in die Beurteilung einbezogen werden.