Kostenart

Begriff Definition
Kostenart

Eine Kostenart bezeichnet die Art der in einer Kostenstelle oder in einem Kostenträger auftretenden Kosten.

Die Kostenerfassung geschieht zunächst innerhalb der Kostenartenrechnung durch die Kontierung der Belege in den vorgelagerten Rechnungswesensystemen (Kreditoren-, Lohn- und Materialbuchhaltung).

Die wichtigsten Kostenartengruppen sind:

  • Personalkosten (Löhne und Gehälter, Zulagen, Prämien, Sozialleistungen)
  • Materialkosten (Roh- und Hilfsmaterial, Betriebsstoffe)
  • Fremdleistungen (Leistungen von Dritten, die nicht zu Material oder Reparaturen gehören)
  • Unterhalts- und Reparaturkosten
  • Übrige Kosten (Reisespesen, Bewirtung, Miete, Porto, Telefon)
  • Umlagekosten (Kostenbelastungen von anderen Kostenstellen für innerbetriebliche Leistungen wie z. B. Gebäudekosten, Lagerkosten, Leitungs- und Verwaltungskosten)
  • Kalkulatorische Abschreibungen (betrieblich notwendige Abschreibungen für die in der Kostenstelle installierten Anlagen und eventuellen Lagerbestände)
  • Kalkulatorische Zinsen (betrieblich notwendige Verzinsung des in einer Kostenstelle eingesetzten Vermögens)
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn (für die Mitarbeit eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft)



Die kalkulatorischen Kosten sind vom Kostenrechner zu ermitteln.

 

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