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Unter einem Konzernabschluss versteht man einen konsolidierten Jahresabschluss für die Posten der Bilanz sowie Gewinn-und- Verlust-Rechnung aller Unternehmen, die unter der einheitlichen Leitung oder dem beherrschenden Einfluss des Mutterunternehmens eines Konzerns stehen.
Dadurch wird der Konzern so dargestellt, als wenn er ein rechtlich einheitliches Unternehmen wäre (Einheitstheorie). Diese Darstellung resultiert aus der Tatsache, dass bei einer einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss die Konzernunternehmen zwar rechtlich selbstständig, aber wirtschaftlich unselbstständig sind. In einem Konzern bestehen oftmals vielfältige Leistungsverflechtungen zwischen den verbundenen Unternehmen. Für eine Konsolidierung müssen diese Verflechtungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert werden.So stellen etwa Forderungen des Unternehmens A gegenüber einem anderen Unternehmen B des gleichen Konzerns aus Sicht von Unternehmen B Verbindlichkeiten in gleicher Höhe dar. Gleiches gilt für Erträge und Aufwendungen. Aus Sicht des Konzerns heben sich diese Salden gegenseitig auf. Aufgrund derartiger Leistungsverflechtungen sind die Einzelabschlüsse der einzelnen Konzernunternehmen in ihrer Aussagefähigkeit beschränkt. Der Konzernabschluss soll daher den Berichtsadressaten ein objektives Bild der so genannten Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns liefern. Er hat rein informativen Charakter und dient weder zur Ausschüttungsbemessung noch als Grundlage für die Ertragsbesteuerung.