Fremdkapital

Begriff Definition
Fremdkapital

Fremdkapital zählt wie das Eigenkapital zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens.

Im Gegensatz zum Eigenkapital ist es jedoch in der Regel befristet und oft auch abgesichert. In vielen Fällen muss Fremdkapital laufend verzinst werden.

Der Fremdkapitalgeber (Gläubiger) erhält keine Mitgliedschaftsbzw. Stimmrechte. Fremdkapital haftet auch nicht für laufende Verluste des Unternehmens. Fremdkapital ist unbedingt zu bedienen (Verzinsung und Tilgung). Im Falle einer Insolvenz werden die Forderungen der Gläubiger vorrangig vor jenen der Eigentümer befriedigt. Die Gläubigerrechte sind dabei allerdings nicht gleichrangig, sondern stehen in einer gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge, je nachdem, ob es sich um bevorrechtigte, gesicherte oder ungesicherte Forderungen handelt.

Kurzfristiges Fremdkapital wird meist in Form von Bank- und Lieferantenkrediten, Kundenanzahlungen und Wechselverbindlichkeiten aufgenommen.

Langfristiges Fremdkapital wird meist in Form von Bankdarlehen beschafft. Großunternehmen können sich auch über die Ausgabe von Anleihen (= festverzinsliche Wertpapiere) Kapital beschaffen.

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