Ex work (EXW) / Ab Werk

Begriff Definition
Ex work (EXW) / Ab Werk

Ex Work oder ab Werk ist die für den Verkäufer einer Ware günstigste Klausel der Incoterms.

Der Exporteur ist hierbei von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung der Ware befreit. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt direkt ab Werk des Exporteurs. Der Importeur transportiert die Waren komplett auf eigene Kosten.

 

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