Arbeitnehmerpflichten

Begriff Definition
Arbeitnehmerpflichten

Die Rechte von Arbeitnehmern sind immer wieder im Gespräch. Aber es gilt auch Arbeitnehmerpflichten zu erfüllen.

Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, genau geregelt. Diese Pflichten beginnen bei der grundsätzlichen Arbeitsleistung, die zu erbringen ist. Festzulegen ist im Vertrag ebenfalls, an welchem Arbeitsort und zu welcher Arbeitszeit die Leistung erbracht werden muss. Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss die Arbeit persönlich geleistet werden, und zwar nach besten Kräften des Arbeitnehmers. Loyal sollte der Arbeitnehmer sein und zuverlässig, hier greift auch das Wettbewerbsverbot nach dem HGB, dem Handelsgesetzbuch. Wird den Arbeitnehmerpflichten nicht vertrags- oder weisungsgemäß nachgekommen, treten laut Gesetz Rechtsfolgen ein, der Arbeitnehmer hat für sein Versäumnis gerade zu stehen.

Weitergehende Verpflichtungen

Besonders wichtig ist, dass der Arbeitnehmer dem Weisungsrecht, sprich den Aufträgen und der Arbeitszuteilung des Arbeitgebers, nachkommt. Sollte er verhindert sein, pünktlich oder überhaupt seinen Pflichten nachzukommen, ist unverzüglich Bescheid zu geben. Auch in seinen Urlaubswünschen muss sich der Angestellte oder Arbeiter letztendlich betrieblichen Belangen fügen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Dienstherren beinhaltet die Schweigepflicht über Betriebliches und das Unterlassen von schädigenden Äußerungen gegenüber Dritten. Daneben können auch einzelvertragliche Arbeitnehmerpflichten aus einer bestehenden Betriebsordnung, betrieblicher Übung oder dem Arbeitsvertrag entstehen. Vertieft werden können hier Vorschriften zur Arbeitszeit, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Verfügung, eine dem Gewerbe entsprechende Kleidung zu tragen. Nicht zuletzt gehören auch Ehrlichkeit und ein andauerndes Handeln im Sinne des Arbeitgebers zu den zu erfüllenden Pflichten.

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