Anschaffungskosten / Herstellungskosten dienen als Grundlage für die Berechnung von Veräußerungseinkünften und AfA-Beträgen.
Es sind Aufwendungen, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (oder herzustellen) und in einen betriebsbereitenZustand zu versetzen. Sie umfassen neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Transportkosten, Notargebühren, Provisionen und Montagekosten.
Skonti, Rabatte und andere Zahlungsabzüge hingegen mindern die Anschaffungskosten.