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Als Grundregel für die Entsorgung von Abfällen gilt in der Gemeinschaft das Prinzip der Inlandsentsorgung.
Um zu vermeiden, dass Abfälle illegal exportiert werden, sind grenzüberschreitende Abfalltransporte generell genehmigungspflichtig.
In Deutschland gelten die Bezirksregierungen, Regierungspräsidenten oder vergleichbare Einrichtungen der Bundesländer als genehmigende Behörde. Allgemeine Auskunftsstelle für den komplexen Tatbestand der Abfallverbringung, u. a. der Einreihungder Abfallstoffe in Listen, ist auch das Bundesumweltamt.