Guten Tag,
derzeit setzen wir ein neues Weiterbildung- und Serviceportal für Sie auf, weswegen wir aktuell zwei Systeme haben. Die zu Ihrer Weiterbildung gehörende Lernumgebung wurde Ihnen via E-Mail mit dem Betreff „Ihr Aktivierungscode für die Weiterbildung …“ mitgeteilt. Bitte wählen Sie Ihre Online-Lernumgebung entsprechend aus:
Sollten Sie Probleme beim Login haben, können Sie sich gerne an unsere technische Hotline wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit zu erfassen ist. Somit ist der Arbeitgeber zu einer Aufzeichnung der geleisteten Zeit verpflichtet und muss diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Damit Sie Ihre Arbeitszeit übersichtlich und einfach erfassen können, unterstützt Sie unsere Excel-Datei. Einfach die Stunden, Pausen und Fehlzeiten eintragen und am Ende eine Zusammenfassung Ihrer geleisteten Arbeitsstunden erhalten.
Informieren Sie sich und kommen Sie Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach.