Merkblatt "Verpflegungsmehraufwand im Inland und Ausland 2018"

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die neuen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2018. Einige Neuerungen müssen seither bei der Abrechnung von Dienstreisen ins Ausland beachtet werden. Verpflegungsmehraufwendungen können gewährt werden, wenn ein Mitarbeiter mehr als acht Stunden dienstlich verreist. Je nachdem, ob die Dienstreise im In- oder Ausland stattfindet, gibt es unterschiedliche Pauschalen.

Welche Verpflegungsmehraufwendungen 2018 gelten, zeigt das folgende Whitepaper.

Vorschau Reisekosten Verpflegung

Entdecken Sie folgende Inhalte:

  • Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen ab dem 01.01.2018
  • Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten bzgl. Ermittlung der Verpflegungspauschalen
  • Fazit zum Verpflegungsmehraufwand 2018

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