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→ Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt schrittweise in Kraft: Artikel 1 gilt seit dem 29.07.2026, Artikel 2 wird zum 01.01.2027 wirksam. Aktuell gelten somit die Anforderungen der Biotreppe sowie der Wegfall der 65-% -Erneuerbare-Energien-Regelung beim Einbau neuer Heizsysteme.
→ Gemeint ist der Wegfall der §§ 71 bis 73 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung von 2024. Davon betroffen sind insbesondere die 65-%-Erneuerbare-Energien-Regelung sowie Vorgaben zur Außerbetriebnahme fossiler Heizungen. Mit Inkrafttreten des GModG entfallen diese Regelungen. Stattdessen gilt die Biotreppe für alle neu eingebauten Heizsysteme – sowohl in Neubauten als auch in bestehenden Gebäuden.
→ Ein Nullemissionsgebäude zeichnet sich durch eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aus. Im Mittelpunkt steht dabei die Wahl des Wärmeerzeugers: Am Standort sollen keine Kohlendioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen entstehen oder zumindest nur sehr geringe betriebsbedingte Treibhausgasemissionen verursacht werden. An den energetischen und baulichen Anforderungen ändert sich im Vergleich zur bisherigen Regelung grundsätzlich nichts.
Prof. Dr. Werner Friedl
Prof. Dr. Werner Friedl ist Architekt, lehrt und forscht im Bereich des energieeffizienten Bauens am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen an der Hochschule Darmstadt. Er ist verantwortlicher Sachverständiger nach ZVEnEV, BAFA-Energieberater, eingetragen als Energieeffizienz-Experte, zertifizierter Passivhausplaner sowie Autor und Referent an verschiedenen Einrichtungen. Er ist Herausgeber des Loseblattwerks „Planung und Ausführung nach GModG“ bei der Forum Verlag Herkert GmbH.Die Spezialisierung auf die energieoptimierte Bauweise im Neu- und Altbaubereich bzw. für Wohn- und Nichtwohngebäude erfolgte bereits Ende der 90er-Jahre. Im Jahr 2006 erhielt er den Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg und 2009 den Zukunftspreis des Stadt Augsburg über realisierte Passivhäuser.
Planung und Ausführung nach GModG
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Neues GModG 2026
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: das Ende des Heizungsgesetzes?
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