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Brennpunktthemen in der Zollabwicklung
Ab dem 1. September 2023 gelten Änderungen bzgl. der nationalen Allgemeinen Genehmigungen des BAFA. Sie wurden teils grundlegend überarbeitet und um fünf neue Allgemeine Genehmigungen ergänzt.
Die umfangreichen Anpassungen betreffen sowohl Dual-Use-Güter als auch konventionelle Rüstungsgüter. Außerdem werden die Gültigkeitsdauern von Nullbescheiden, Auskünften zur Güterliste und die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen zur Verantwortungsübernahme angepasst.
Die Erweiterungen der BAFA-Genehmigungen gehen einher mit Anpassungen der Länder- und Güterkreise sowie der Einführung neuer Nebenbestimmungen. Dazu gehören Registrierungspflichten ebenso wie Meldepflichten, die nun auch den Meldezeitraum von zwei Wochen umfassen. Dadurch müssen Unternehmen organisatorische Anpassungen im Betrieb vornehmen, wie z. B. die Nutzung der neuen Unterlagencodierungen in den Zollanmeldungen.
Dieses Seminar ist Teil unserer neuen Online-Seminar-Reihe Brennpunktthemen in der Zollabwicklung.
In unserem Online-Seminar lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Neuerungen und Anpassungen der BAFA kennen. Des Weiteren erfahren sie, inwieweit sie und ihr Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und wie sie diese korrekt umsetzen. Dabei werden die Teilnehmenden auf eventuelle Haftungsrisiken aufmerksam gemacht und welche Handlungsbedarfe sich daraus ergeben.
1. Expertenvortrag
2. Fallbeispiele aus der Praxis
3. Fragerunde
Verarbeitendes Gewerbe, Logistikunternehmen, importierende und exportierende (Industrie-)Unternehmen