Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zu einer rechtssicheren und gesetzeskonformen Umsetzung
Die EU-weiten Vorgaben zur Maschinensicherheit wurden neu gefasst und anhand zeitgemäßer technisch-rechtlicher Anforderungen aktualisiert. Am 29. Juni 2023 wurden diese im Amtsblatt der Europäischen Union abgedruckt. Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten als verpflichtend. Maschinen herstellende, in Verkehr bringende oder in Betrieb nehmende Unternehmen müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der gestellten Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um ab dem Anwendungszeitpunkt weiterhin aktiv am Markt agieren zu können! Unser Online-Live-Seminar informiert Sie über alle Neuerungen.
1. Grundlagen und Begriffe
2. Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung
3. Verantwortlichkeiten; Märkte; „dritte“ Stellen; Ergänzungen
besitzt langjährige Erfahrung als Projektmanager und CE-Beauftragter für Maschinen, beratender Ingenieur und Sachverständiger für Maschinensicherheit und Technische Dokumentation. Er ist bereits seit 2007 als Referent für CE-Kennzeichnung, Technische Dokumentation und MRL tätig und Co-Autor des „Praxisratgebers Maschinensicherheit“ des FORUM Verlags. Außerdem ist er zertifizierter Product Compliance Officer (PCO) nach EN ISO/IEC 17024.
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Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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