
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Inhouse-Seminar, Dauer 1 Tag
Betroffene Produkte & Ausnahmen – Vorschriften & Umsetzung – Rechtliche Konsequenzen
Seit 2010 gilt die neue Maschinenrichtlinie. Die Unsicherheit ist nach wie vor groß. Der Informationsbedarf bei den Beteiligten ist immens.
Wer Maschinen bzw. Anlagen herstellt (auch für den Eigenbedarf!), verändert oder importiert muss die Vorschriften zwingend umsetzen. Und selbst als Betreiber muss man sicherstellen, dass seine Maschine die geltenden Anforderungen erfüllt.
Aber welche Produkte sind von der MRL betroffen? Welche Pflichten müssen für welche Maschinenart erfüllt werden, z. B. bei unvollständigen oder vollständigen Maschinen? Und: Welche Sanktionen ergeben sich für Unternehmen, welche die MRL nicht einhalten?
Ziele & Nutzen
Die Teilnehmer- wissen, wie sie betroffen sind und welche Pflichten sie bei welcher Maschine erfüllen müssen - dadurch setzen sie gezielt die Vorschriften um, die ihre Maschine betreffen!
- kennen die neu geltenden Anforderungen der MRL - so ermitteln sie mühelos den Handlungsbedarf in ihrem Unternehmen!
- erfahren, welche rechtlichen Konsequenzen ihrem Unternehmen bei Nichtbeachten oder falscher Auslegung der Vorschriften drohen und wie sie ihr Haftungsrisiko minimieren!
Methodik
Vortrag, Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen. Aktive Mitarbeit der Teilnehmer und Diskussionen sind erwünscht.
Inhalte
Grundlagen- Die Maschinenrichtlinie (MRL)
- Der Leitfaden der Europäischen Kommission als wichtige Hilfestellung zur Anwendung der neuen Richtlinie
- Wer ist betroffen?
- Begriffsdefinitionen („Inverkehrbringen“, „Inbetriebnahme“, „(unvollständige) Maschine“, „Hersteller“,...)
- Kriterien für Maschinen und unvollständige Maschinen
- Anhang IV-Maschinen: Besondere Anforderungen
- Schnittstellen Hersteller — Betreiber
- Pflichten der Hersteller/Betreiber von Maschinen/Anlagen
- Maschinen für den Eigenbedarf
- Wesentliche Änderungen an Maschinen und Anlagen
- Abgrenzung und Schnittstellen zu anderen Richtlinien (z. B. zur Niederspannungsrichtlinie)
- Auswirkungen der Maschinenrichtlinie
- auf einzelne Bereiche (Einkauf, Konstruktion, ...)
- auf einzelne Aufgaben (Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren, ...)
- Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I
- Die integrierte Risikobeurteilung
- Die Technischen Unterlagen („Dokumentation“)
- Grundanforderungen an die Technische Dokumentation
- Betriebsanleitung/Montageanleitung
- Übersetzung von Anleitungen
- Auf welche Unterlagen haben Käufer Anspruch?
- Inverkehrbringen von Maschinen/Anlagen
- Die CE-Kennzeichnung
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Baumusterprüfung
- Die EG-Konformitätserklärung/Einbauerklärung
- Der Dokumentationsbevollmächtigte: Neuer Beruf? Neue Risiken
- Die nationale Marktaufsicht und ihre neuen Befugnisse
- Haftungsrisiken bei Nichtbeachten der MRL (für das Unternehmen, für einzelne Mitarbeiter)
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Technische Leiter, QM, Leiter Technische Dokumentation, Konstruktions-/Entwicklungs-/Produktions-/ Betriebsleiter, CE-Beauftragter, Technische Redakteure, Einkauf

Jürgen Bialek
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