
Der CE-Dokumentationsbevollmächtigte nach der neuen Maschinenrichtlinie
Inhouse-Seminar, Dauer 1 Tag
Aufgaben und Verantwortlichkeiten - Qualifikation - rechtliche Konsequenzen
Achtung: Benennung eines CE-Dokumentationsbevollmächtigten ist Pflicht! Die neue Maschinenrichtlinie gilt seit dem 29.12.2009 und verpflichtet betroffene Unternehmen, einen Dokumentationsbevollmächtigten zu benennen.
Dieser muss in der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung namentlich genannt werden und den Behörden auf Anfrage die Technische Dokumentation aushändigen. Diese Pflicht betrifft Unternehmen, die Maschinen herstellen (auch wenn es nur für den Eigengebrauch ist), importieren oder verändern (im letzteren Fall werden Betreiber rechtlich zum Hersteller).
Was sind die Verantwortlichkeiten des Bevollmächtigten? Wer sollte mit dieser Aufgabe betraut werden und welches Know-How ist erforderlich? Und: Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen – für den Bevollmächtigten und für das Unternehmen?
Ziele & Nutzen
Die Teilnehmer wissen,- welche Pflichten und Aufgaben ein Dokumentationsbevollmächtigter im Unternehmen sowie in Verbindung mit den Überwachungsbehörden hat – und wie diese am besten erfüllt werden.
- welche Sachkenntnis von einem Dokumentationsbevollmächtigten erwartet wird, z. B. zur CE-Dokumentation sowie zur neuen Maschinenrichtlinie.
- welche rechtlichen Konsequenzen ihnen oder ihrem Unternehmen im „Falle eines Falles“ drohen – und wie sie sich am besten absichern.
Methodik
Vortrag, Veranschaulichung anhand von Praxisbeispielen. Aktive Mitarbeit der Teilnehmer und Diskussionen sind erwünscht.
Inhalte
Organisatorische Aspekte: Aufgaben und Pflichten- Welche Rechte und Pflichten hat der Bevollmächtigte?
- Welche Folgen hat das für die interne Organisation?
- Welche Voraussetzungen/Sachkenntnis sollte der Bevollmächtigte mitbringen?
- Welche Organisationsverantwortung/Pflichten haben Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter?
- Wie sollen die technischen Unterlagen an die Behörden übermittelt werden?
- Was passiert beim Ausscheiden des Bevollmächtigten aus dem Unternehmen?
- Überblick und rechtliche Zusammenhänge
- Wer ist Hersteller/Inverkehrbringer?
- Wer haftet WIE und WOFÜR?
- Änderungen bei der Technischen Dokumentation
- Erforderliche Technische Unterlagen; Wer liefert was?
- Risikobeurteilung: Änderungen und Durchführung
- CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertungsverfahren
- Prüfung der technischen Unterlagen: Qualitätskriterien
- Was muss übersetzt werden?
- Der Betreiber als Hersteller
- Eigenprojektierung von Maschinen
- Veränderung von Maschinen; wesentliche Veränderung
- Die neuen Regelungen zur Marktüberwachung
- Die Marktüberwachungsbehörden, die auf den Bevollmächtigten zugehen können: Funktionen und Rechte
- Mögliche Organisation, Dokumentenfluss (wer gibt wann wem welche Unterlagen?) und Archivierung
- Was tun, wenn Dokumente nicht vorhanden sind?
- für den Dokumentationsbevollmächtigten
- für leitende Mitarbeiter
- für das Unternehmen
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Technische Leiter, Betriebs-/Entwicklungs-/Produktionsleiter, QM, CE-Beauftragte, Leiter Dokumentation, Technische Redakteure und sonstige Personen, die Technische Dokumentation bereitstellen/organisieren müssen.

Jürgen Bialek
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