Minderleistung identifizieren und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen
Wenn Mitarbeitende dauerhaft unterdurchschnittliche Leistungen erbringen, entstehen für Unternehmen erhebliche Herausforderungen: Produktivitätsverluste, Konflikte im Team und juristische Unsicherheiten bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten kann Low Performance zur echten Belastung für das gesamte Unternehmen werden. Das Online-Live-Seminar „Rechtssicherer Umgang mit Low Performern“ der AKADEMIE HERKERT vermittelt Personalverantwortlichen und Führungskräften praxisnah, wie Minderleistung erkannt, dokumentiert und arbeitsrechtlich korrekt adressiert wird – vom ersten Klärungsgespräch über die Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung. Dabei vertiefen zahlreiche Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung das Gelernte und bieten wertvolle Impulse für den Umgang mit schwierigen Leistungssituationen im Unternehmen.
Identifikation von Low Performance – Klarheit durch rechtliche Grundlagen Erfahren Sie, wie Sie Schlechtleistung, Minderleistung und Nichtleistung eindeutig voneinander abgrenzen – mit Blick auf arbeitsrechtlich relevante Kriterien. Low Performance rechtssicher begegnen – konstruktiv handeln, klar entscheiden Dieses Online-Live-Seminar vermittelt fundiertes Wissen und konkrete Strategien im Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitenden – rechtssicher, praxisnah und lösungsorientiert. Rechtssicher intervenieren – mit klaren Handlungsstrategien Nutzen Sie das arbeitgeberseitige Weisungsrecht gemäß § 106 GewO gezielt, um angemessen auf Minderleistung zu reagieren – ohne rechtliche Fallstricke. Gespräche strukturiert führen – Mitarbeitende konstruktiv begleiten Lernen Sie, wie strukturierte Mitarbeitendengespräche und lösungsorientierte Maßnahmen zu mehr Leistungsbereitschaft und Klarheit im Team führen. Arbeitsrechtliche Schritte fundiert vorbereiten – von Abmahnung bis Kündigung Sie erhalten praxisbewährte Hinweise zum Aufbau rechtskonformer Abmahnungen und zur Vorbereitung personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen.
Zur Terminübersicht >
1. Begriffsbestimmung „Low Performer“
2. Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
3. Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen und Maßnahmen des Arbeitgebenden
4. Diskussion, Fallbeispiele
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Malibu, USA, war Frau Sailer zunächst mehrere Jahre als Syndikusanwältin im HR Department einer internationalen Großbank in München mit Schwerpunkt im Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig, bevor sie sich im Jahr 2018 der Augsburger Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner anschloss. Seit 2022 ist die Fachanwältin für Arbeitsrecht Partnerin der Sozietät. Daneben ist Frau Sailer Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München.