Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen
Aktuell sind wieder einige wichtige Neuerungen in der Reisekostenabrechnung hinzugekommen: Das betrifft u. a. die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen, die Entfernungspauschale, Elektrofahrzeuge, die Home-Office-Regelungen sowie die Reisenebenkosten. Auch die Finanzverwaltung war dieses Jahr wieder sehr aktiv. Hier gibt es entscheidende Änderungen zu einigen Themen, bspw. diverse Urteile zur ersten festen Tätigkeitsstätte, Konkretisierungen der Sachbezüge, Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Nachfolgemodelle des sog. 9 Euro Tickets. Des Weiteren wurden neue Auslandspauschalen für Übernachtung und Verpflegung angekündigt und auch die allgemeinen Sachbezugswerte z. B. für Mahlzeiten wurden zum 01.01.2023 wieder angehoben.
Aktuelle Änderungen bei der Abrechnung von Reise- und Bewirtungskosten 2023
Wer sollte am Seminar Reisekosten- und Bewirtungsrecht teilnehmen?
In unseren bisherigen Seminaren zum Thema Reisekosten waren Teilnehmer mit folgenden Positionen dabei: Lohn-, Finanz- und Bilanzbuchhalter, Mitarbeiter der Reisekostenabrechnung, Mitarbeiter aus dem Controlling sowie aus dem Personalwesen, die im Unternehmen bereits mit Reise- und Bewirtungskosten beauftragt sind.
Weshalb ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar empfehlenswert?
Durch die sehr komplexen und umfangreichen diversen Sachverhalte im Reisekosten- und Bewirtungsrecht kommt es immer wieder zu neuen gesetzlichen Änderungen, Klarstellung durch Urteile und Verfahrensanweisungen der Finanzverwaltung. Bei einer falschen Beurteilung können diese leicht zu hohen Nachforderungen einer Prüfung, z. B. Lohnsteuerprüfung oder Betriebsprüfung führen. Auch die Abrechnungssoftware kann die komplexen Sachverhalte oft nicht abbilden.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?
Aktuell beschäftigt viele Teilnehmer das Thema Verpflegungsmehraufwand und in Verbindung damit Arbeitsessen, Belohnungsessen, Kürzungen der Verpflegungspauschalen und natürlich die Aufteilung von gemischten Reisen, wie z. B. Privataufenthalt in Verbindung mit einer Dienstreise.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?
Alles was mit dem Thema Mahlzeiten zu tun hat. Unabhängig davon, ob es sich um Mahlzeiten auf Dienstreisen oder Mahlzeiten im Rahmen der Tätigkeit im Betrieb handelt.
Susanne Weber ist Partner bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in München. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in allen Fragen des deutschen Lohnsteuerrechts und verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Vor ihrer Tätigkeit bei WTS war sie in der Finanzverwaltung u.a. als Lohnsteueraußenprüferin tätig.
Abteilungsleiter der Lohnbuchhaltung und Prokurist bei der Lehleiter & Partner AG.
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