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leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.