Aktuelle Änderungen aus dem Melderecht
Das 2. Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMGÄndG) ist zwischen April 2021 und Mai 2023 schrittweise in Kraft getreten. Das Gesetz umfasst ein ganzes Maßnahmenbündel u. a. bestehend aus Verbesserungen des länderübergreifenden Datenabrufs, des Onlinezugangsgesetz im Meldewesen und der generellen Verbesserung von Datenqualität und –verfügbarkeit. Unser Experte informiert praxisnah und verständlich über alle Auswirkungen der Neuerungen, bspw. die teilweise Abschaffung des bedingten Sperrvermerks.
Schneller Überblick: Mit Hilfe leicht verständlicher Fachtexte und Praxisbeispielen vermittelt unser Experte die Neuerungen kurz und prägnant.
Flexibel: Weder Reisekosten noch Abwesenheit vom Arbeitsplatz – das Online-Seminar kann ganz einfach an PC verfolgt und dennoch können persönliche Fragen an den Referenten gestellt werden.
Rechtssicher: Nach dem Seminar können die Teilnehmer die neuen Regelungen problemlos und korrekt umsetzen.
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1. Speicherung von Daten
2. Meldepflichten
3. Wichtige Änderungen der BMGVwV (Teilauszug)
4. Auskünfte
5. Bedingter Sperrvermerk
leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.
ist seit 1979 bei der Stadt Ingolstadt beschäftigt. Seit 1997 ist er Sachgebietsleiter für Pass-, Ausweis- und Meldewesen und seit 2005 Amtsleiter des Bürgeramtes. Er ist seit 2021 freigestelltes Mitglied des Personalrates und Leiter der Lenkungsgruppe Bürgerservice bei der Stadt Ingolstadt. Nebenberuflich arbeitet er seit 1999 als Referent für Pass-, Ausweis- und Meldewesen an der Bayerischen Verwaltungsschule in München. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars „Melde-, Pass- und Ausweisrecht“ beim Carl Link Kommunalverlag