Eintragung von deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeiten im Melderegister
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in den letzten Jahren erheblich reformiert. Das vierte Gesetz zur Änderung ist am 20.8.2021 in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich oft komplizierte Fallbearbeitungen und Fragestellungen. Um Staatsangehörigkeiten im Melderegister korrekt und sicher eintragen zu können, ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörde wichtig den gesetzlichen Hintergrund zu kennen.
Praktische und rechtliche Hinweise zur korrekten Eintragung, deutscher und auch ausländischer Staatsangehörigkeit erhalten Sie von unserem erfahrenen Experten Peer Gombert im Online-Seminar.
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1. Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
2. Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
3. Eintragungen nach dem DSMeld
4. Mehrfachstaatsangehörigkeit
5. Ausländerrechtliche Grundbegriffe
6. Namensschreibweisen bei Ausländern
7. Speicherung ausländischer Staatsangehörigkeiten im Melderegister
8. Nachweise für den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
9. Erwerb von Staatsangehörigkeiten durch Geburt/Abstammung
10. Erwerb von Staatsangehörigkeiten durch Registrierung
leitet seit 2003 die Abteilung Bürgerdienste bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm. Seit 2006 ist er als Dozent im Bereich des Pass-, Ausweis- und Melderechts sowie zum Wahlrecht tätig. Er war 2010 einer von fünf Multiplikatoren zur Einführung des neuen Personalausweises in Bayern. Außerdem ist er Mitautor des Kommentars zum Bundesmeldegesetz.