Holzfiguren verschiedener Größen stehen Hand in Hand vor einem Richterhammer und einer Waage der Justiz als Symbol für Person

Personenstandsrecht in der Praxis

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 2 Tage

​​Sicher entscheiden im Standesamt – vom Routinefall bis zur Ausnahme 

Standesbeamte müssen trotz komplexer Rechtslage, Zeitdruck, Personalknappheit und zunehmender internationaler Sachverhalte rechtssicher, einheitlich und bürgerorientiert handeln. Gerade in komplexen Einzelfällen ist oft unklar, welche Nachweise erforderlich sind und wo typische Fallstricke liegen.  

Dieses Seminar gibt Sicherheit für tägliche Entscheidungen und führt durch zentrale Themen des Personenstandsrechts – von Geburt, Eheschließung und Sterbefall bis zu Nachbeurkundung, Registerfortführung und Geschlechtseinträgen. 
 
  • Ziele & Nutzen

    ​​Rechtliche Grundlagen besser verstehen 
    Sie erhalten einen kompakten Überblick über die wichtigsten Grundlagen, Zuständigkeiten und Verfahren im Personenstandsrecht. 

    ​Auslandsfälle sicher bearbeiten 
    Sie lernen, internationale Bezüge, Nachbeurkundungen und Urkundenanforderungen richtig einzuordnen. 

    ​Register korrekt führen 
    Sie erfahren, wie Berichtigungen, Fortführungen, Folgebeurkundungen sowie Namens- und Geschlechtsänderungen rechtssicher umgesetzt werden. 

  • Inhalte

    1. Systematik und Rechtsgrundlagen des Personenstandsrechts  
    • Personenstand, Personenstandsfall, Register  
    • Rechtsquellen: PStG, PStV, IntPStG, BGB, FamFG, internationale Übereinkommen  
    • Zuständigkeiten, Aufsicht  
    • Grundprinzipien der Registerführung, Beweiskraft, Datenschutz 

    2. Geburt – Anzeige, Beurkundung, Abstammung, Folgebeurkundungen  
    • Geburtsanzeige: Anzeigepflichtige, Fristen, Zuständigkeit  
    • Beurkundung im Geburtenregister: Pflichtangaben, Abstammung  
    • Totgeburt/Fehlgeburt  
    • Auslandsgeburten (Überblick)  
    • Folgebeurkundungen: Vaterschaft, Adoption, Namensänderungen (Schnittstelle) 

    3. Eheschließung – Anmeldung, Prüfung, Eheschließung, Beurkundung  
    • Anmeldung der Eheschließung: Unterlagen, Zuständigkeit  
    • Prüfung der Ehefähigkeit, Ehehindernisse  
    • Durchführung der Eheschließung, Formvorschriften  
    • Eintragung im Eheregister, Angaben zur Namensführung (Überblick)  
    • Auflösung der Ehe: Scheidung, Tod, Aufhebung 

    4. Lebenspartnerschaften und grundlegende Auslandsfälle  
    • Lebenspartnerschaften (Alt-Fälle): Begründung, Aufhebung, Umwandlung in Ehe  
    • Führung des Lebenspartnerschaftsregisters  
    • Anerkennung ausländischer Eheschließungen (Grundzüge)  
    • einfache Auslandsfälle und IntPStR/EGBGB im Überblick 

    5. Sterbefälle – Anzeige, ärztliche Bescheinigung, Beurkundung  
    • Sterbefallanzeige: Anzeigepflichtige, Fristen  
    • Todesfeststellung, Todesbescheinigung  
    • Beurkundung im Sterberegister, Sonderfälle (unbekannte Tote)  
    • Auslandssterbefälle, Todeserklärung/Verschollenheit (Überblick) 

    6. Nachbeurkundung von Auslandsfällen  
    • Rechtsgrundlagen (§§ 34–36 PStG)  
    • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen  
    • Voraussetzungen, Antragsberechtigte  
    • Urkundenprüfung, Apostille, Legalisation  
    • Abgrenzung: Anerkennung vs. Nachbeurkundung 

    7. Berichtigung, Fortführung und Aufbewahrung der Register  
    • Berichtigung durch Standesamt (§ 47 PStG) vs. Gericht (§ 48 PStG)  
    • Verfahren, Nachweise, Gerichtsbeteiligung  
    • Folgebeurkundungen (Scheidung, Adoption, Namens-/Geschlechtsänderung)  
    • Aufbewahrungsfristen, Archivierung  
    • elektronische Registerführung (Grundzüge) 

    8. Geschlechtseinträge, § 45b PStG, besondere Konstellationen  
    • § 45b PStG (divers, offen), Verhältnis zu TSG  
    • Verfahren: Zuständigkeit, Nachweise, Auswirkungen auf Register  
    • Schnittstellen zu Namensrecht und gerichtlichen Verfahren 

    9. Urkundenwesen, Auskunftsrechte und aktuelle Rechtsprechung/Fälle  
    • Arten von Personenstandsurkunden und Auszügen, mehrsprachige Formulare  
    • Auskunfts- und Einsichtsrechte (§ 62 PStG), Schutzfristen  
    • ausgewählte aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen  
    • Fallbesprechungen aus der Praxis 

  • Zielgruppe


    Standesbeamtinnen und Standesbeamte
    • die neu im Personenstandsrecht sind (Einarbeitung/Wechsel ins Standesamt)
    • die bereits Praxis haben, aber ihr Wissen systematisieren und aktualisieren wollen 

    Mitarbeitende in Standesämtern ohne eigene Beurkundungsbefugnis
    • z. B. Sachbearbeiter/innen für Urkundenstelle, Registerführung, Auskunft/Service, die täglich mit Personenstandsregistern, Urkundenanforderungen und Auslandsunterlagen zu tun haben 

    Leitungen und stellvertretende Leitungen von Standesämtern
    • die Fachaufsicht wahrnehmen, Vorgänge prüfen oder komplexe Fälle entscheiden müssen   

    Mitarbeitende in Fachaufsichtsbehörden / Kommunalaufsicht
    • die Personenstandssachen prüfen oder fachlich begleiten

  • Alle wichtigen Infos für Ihre Entscheidung

    ​​Das Seminar stärkt sichere Abläufe von Geburt bis Sterbefall und unterstützt eine verlässliche Registerführung.​ 


​​​Fortbildungspunkte​​
​​Für dieses Seminar erhalten Standesbeamte aus Bayern 20 Fortbildungspunkte gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 AVPStG 
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Expertinnen und Experten
Fabian Fritscher
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