Kommunikation in der Lieferkette, Nachweisdokumentation, Behördenkontrollen
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte jetzt sicherstellen, dass sie nur noch REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmer jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.
Mehr als 2.050 zufriedene Teilnehmer des REACH-Seminars seit 2008.
Nach nur einem Tag wissen Sie,
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Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunde.
Besonderheiten der virtuellen Veranstaltung:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmer erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
REACH-Herausforderungen 2023
Kommunikation in der Lieferkette
Dokumentation
Behördenkontrollen
Spezialfragen
Inklusive Arbeitshilfen
Frau Boberski, warum ist es so wichtig, Stoffe in der Lieferkette zu dokumentieren und diese Dokumentation weiterzugeben?
Für die Dokumentation von Stoffen und Chemikalien gibt es eine 10jährige Aufbewahrungspflicht, die in der REACH Verordnung festgelegt wurde. Deswegen ist es wichtig, das gesetzeskonforme Verhalten zu dokumentieren und damit auch bei Behördenprüfungen in der Lage sein zu können, rückwirkend dokumentieren zu können, dass Maßnahmen entwickelt und umgesetzt wurden. Übrigens: Auch wenn keine Pflichten bestehen, muss das Unternehmen nachweisen können, dass es über genügend Informationen verfügt, um sicher zu sein, dass es keine Pflichten gibt.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?
Fragen der Teilnehmer beziehen sich größtenteils auf Abgrenzungen und Definitionen bei Erzeugnissen. Insbesondere sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2015 sind diesbezüglich viele Unsicherheiten aufgetreten. „Wie bekomme ich Informationen von Lieferanten von Chemikalien, die nicht in der EU ansässig sind?“ ist eine Frage, die ebenfalls häufig gestellt wird. Was viele Teilnehmer ebenfalls häufig beschäftigt ist die Fragestellung: Wie gehe ich mit den übermittelten Informationen um und wie oft müssen diese aktualisiert werden?
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?
Wiederholt treten Fragen auf wie z.B.: Wie gehe ich als REACH-Beauftragter mit Lieferanteninformationen um? Kann ich den gegebenen Informationen trauen? Reicht meine Verpflichtung aus, wenn ich einen Zettel meinen Lieferanten unterschreiben lasse? Wie gehe ich mit Lieferanten aus Ländern um, die nicht in der Europäischen Gemeinschaft angesiedelt sind? Kann ich mich darauf verlassen, dass Lieferanten, die innerhalb der EU ansässig sind, alle gesetzlichen Pflichten erfüllt haben?
Die REACH-Verordnung erlaubt nur noch (vor-) registrierte Stoffe. Wie stellt man als REACH-Beauftragter sicher, dass Chemikalien und Gefahrstoffe REACH-konform sind?
Indem ein Prozess im Unternehmen etabliert wird, welcher zum einens sicherstellt, dass die notwendigen Informationen von den Lieferanten korrekt übermittelt wurden. Zum anderen müssen die verwendeten Produkte kontinuierlich auf die sich ändernden gesetzlichen Anforderungen überprüft werden. Das Gesetzeswerk ist nicht statisch, sondern sehr dynamisch. Ständig werden Stoffe neu eingestuft oder neu Verbote erlassen, die dann termingerecht umgesetzt werden müssen.
Welche Vorkenntnisse sollten die Teilnehmer mit auf das Seminar bringen?
Sie sollten die REACH Verordnung kennen und bereits Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt haben. Das Seminar informiert über die aktuellen Änderungen und Stand der Diskussionen. Es ist gut geeignet, sich über die wichtigsten Änderungen zu informieren und gibt Hinweise zu hilfreichen aktuellen Informationsquellen. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus REACH-Beauftragten, Geschäftsleitern, Produktionsleitern, Sicherheitsbeauftragten, Gefahrstoffbeauftragten oder Mitarbeiten aus dem Einkauf, QM oder F & E zusammen. Häufig haben die Teilnehmer auch Schnittstellen mit Gefahrstoffen oder dem Arbeitsschutz. Werden neue Mitarbeiter eingestellt oder übernimmt ein Mitarbeiter das Arbeitsgebiet neu, so sollten die Grundlagen zuvor erarbeitet werden. Wir haben dazu eine REACH Online-Grundlagenschulung zur EU-Chemikalienverordnung entwickelt. Teilnehmer, die diese Schulung absolviert haben, haben aus meiner Erfahrung sehr gute Fragen gestellt und konnten von dem Seminar profitieren.
Von welchen Hilfsmitteln profitieren die Teilnehmer nach dem Seminar am Meisten?
Die Teilnehmer profitieren vom Praxisbeispiel zur Ableitung der Betroffenheit und damit Ermittlung der Unternehmenspflichten. Sehr gefragt ist auch die Übersicht zu den unterschiedlichen Aktualisierungen der Gesetze und begleitende Kommentare zu Erfahrungen aus Behördenprüfungen.
Was dürfen die Teilnehmer vom Seminar erwarten?
Das Seminar vermittelt umfangreich alle relevanten Aspekte der REACH Thematik. Wichtig ist mir, den Stoff an Praxisbeispielen zu erklären und natürlich die Einbeziehung der eigenen Fragestellungen in die Diskussion.
Weitere Veranstaltungen mit Frau Dr. Cornelia Boberski: REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung
Geschäftsführerin der Firma innoturn®