Kurs: Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510, 509, 400 und ASR A1.3

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510, 509, 400 und ASR A1.3

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 2 Tage

Vertiefendes Seminar im Umgang mit Gefahrstoffen nach GefStoffV und ChemG

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, -hygiene sowie arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefahrstofflagerung wieder und legen fest, wie Gefahrstoffe gelagert und bewegt werden dürfen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen!

Unser Experte vermittelt anschaulich und praxisorientiert alles, was man für die Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen wissen muss, um die gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen.
  • Ziele & Nutzen

    Die Teilnehmenden erfahren praxisorientiert, welche Verantwortlichkeiten in der Lagerung von Gefahrstoffen bestehen.

    Nach Abschluss des Kurses verstehen die Teilnehmenden die Risiken und wissen, welche organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz notwendig werden, wie die Lagergestaltung bestmöglich erfolgen sollte und welche Notfallorganisation gefordert wird und können diese in ihren Arbeitsalltag integrieren.

  • Inhalte

    Tag 1 Rechtliche Anforderungen
    1. TRGS 509 – Lagern von flüssigen und festen Gefahr-stoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
    2. TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
    3. TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
    4. ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
    5. Angrenzende Regularien

    Tag 2 Praktische Umsetzung
    1. Analyse des Ist-Zustandes
    2. Feststellung von Lagerklassen
    3. Umsetzung des STOP-Prinzips
    4. Gestaltung von Änderungen
    5. Unterweisung der Mitarbeiter
    6. Diskussion & Fragen 

  • Zielgruppe

    • Personen, die mit Gefahrstoffen und deren Lagerung/Transport umgehen müssen
    • Führungskräfte mit Personalverantwortung
    • (angehende) Gefahrstoffbeauftragte
    • Verantwortliche, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind
    • Personen, die mit Arbeitssicherheit, Brandschutz und/oder Umweltschutz beauftragt sind
    • Geschäftsführung (v.a. kleinere Betriebe, wie Handwerk, die noch keine beauftragte Person haben)
    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit 


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Lars-Hendrik Schilling
Dr.
Lars-Hendrik Schilling

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