Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS im Unternehmen umsetzen

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 3 Tage

Erfolgreiche Integration der neuen EU Standards im Lagebericht

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die neue Maßgabe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Ab 2024 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen schrittweise dazu nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Lagebericht offen zu legen. Diese neuen Richtlinien gehen allerdings über die bestehenden Berichtspflichten deutlich hinaus. Um alle wichtigen Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten richtig darzustellen, müssen Sie sich rechtzeitig über die umfangreichen Änderungen informieren.

Unser erfahrenes Expertenteam klärt über die Neuerungen der Richtlinie auf und gibt wichtige Tipp für die Umsetzung im Unternehmen weiter. 
 
  • Ziele & Nutzen

    • Die Teilnehmenden erhalten grundlegende Informationen zur neuen Richtlinie und kennen danach den Geltungsbereich und die Anforderungen für Ihr Unternehmen. 
    • Die Teilnehmenden lernen, wie man die durch CSRD und ESRS geforderten Nachhaltigkeitsinformationen zu einem Nachhaltigkeitsbericht als eigenen Abschnitt im Lagebericht aufbereitet und zusammenstellt.
    • Durch den hohen Praxisbezug erhalten die Teilnehmenden nicht nur alle wichtigen Daten, sondern können nach dem Lehrgang sofort mit der Umsetzung beginnen
  • Inhalte

    Grundlagen der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
    • Entwicklung der Richtlinie
    • Geltungsbereich, betroffene Unternehmen und Zeitschiene
    • Anforderungen an betroffene Unternehmen

    ESRS als neuer Standard in der EU
    • Aufbau und Inhalte des neuen Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standard)
    • Generelle Anforderungen (Grundlagen | ESRS 1):
    • Worum es bei der erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung geht
    • Umsetzungsanforderungen
    • Nachhaltigkeitsaspekte/-themen
    • Form und Umfang der Nachhaltigkeitserklärung
    • Übergangsfristen 
    • Allgemeine Offenlegungspflichten/Angaben: Nachhaltigkeitsmanagement (ESRS 2):
    • Stakeholder Analyse
    • Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit)
    • Due Diligence Verfahren
    • Regelungen, Rollen, Verantwortlichkeiten
    • Anreizsysteme für Nachhaltigkeit
    • Offenlegung zum Thema Umweltschutz | Environment ESRS E1-5: 
    • Klimaschutz
    • Umweltverschmutzung
    • Wasser- und Meeresressourcen
    • Biodiversität und Ökosysteme
    • Materialverbrauch und Circular Economy
    • Offenlegung zum Thema Soziales/Gesellschaft |Social (ESRS S1-4): 
    • Eigene Belegschaft
    • Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
    • betroffene Gemeinschaften
    • Verbraucher und Endnutzer
    • Offenlegung zur Governance (ESRS G1): Unternehmenspolitik und gutes Geschäftsgebaren

    Umsetzung im Unternehmen – Projekt „Offenlegung/Berichterstattung“
    • Notwendige Schritte zur erfolgreichen und regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS bzw. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen
    • Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen
    • Datenmanagement
  • Zielgruppe

    Beauftragte (Nachhaltigkeit, Compliance, Umwelt, Qualität)
    • Finanzabteilungen
    • Unternehmenskommunikation/Marketing
    • Mitarbeiter/innen aus einzelnen nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen wie Marketing, Arbeitssicherheit,  Personal, Facility Management, Betriebsräte

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Expertinnen und Experten
Stefan Küst
 
Christian Schweizer
 
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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:

Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.

Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.

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