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Gebäudetechnische, baukonstruktive und rechtliche Anforderungen sowie Förderungen
Mit dem Solarpaket I wurde vom Bundeskabinett am 16.08.2023 eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, um den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einfacher umzusetzen und zu beschleunigen. Mieterstrom für Bestandsobjekte wird dadurch in Zukunft noch attraktiver – da dieser z.B. auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert wird, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.
Für die professionelle Weiterentwicklung von bestehenden Objekten bietet unsere Online-Schulung „Mieterstrom im Bestand“ die passende Unterstützung. Die Teilnehmenden erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen speziell für den Bestand gelten. Zusätzlich bietet die Online-Schulung einen Überblick, welche Erleichterungen sich aufgrund der PV-Strategie und des Solarpakets I für Bestandsobjekte ergeben, wie z.B. die Nutzung eines virtuellen Summenzählers oder das Lockern der Vorgaben zur technischen Ausstattung kleiner Anlagen bis 25 kW, und durch welche Förderungen der finanzielle Rahmen voll ausgeschöpft werden kann.
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Dr. Sarah Debor ist Abteilungsleiterin für Dezentrale Energieversorgung beim Ökostrom-Pionier NATURSTROM. Nach ihrem Studium der Umweltwissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität Lüneburg war Debor ab 2008 für die Koordination von internationalen Klimaschutzprojekten bei n.serve, einem Beratungsunternehmen für Umweltschutz-Lösungen, zuständig. Während ihrer Promotion zu Energietransformation am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie wechselte Debor 2016 zu NATURSTROM. Seit 2020 verantwortet sie bei Deutschlands größtem unabhängigen Ökostrom-Anbieter als Abteilungsleiterin die Projekt- und Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich Dezentrale Energieversorgung. 2013 war sie Gründungsmitglied der Energiegenossenschaft in Hamburg (EnergieNetz Hamburg) eG, in deren Aufsichtsrat sie heute sitzt.