IT-Sicherheitsgesetz 2.0

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 60 Minuten

Neuerungen und Handlungsbedarf kompakt erklärt

Das IT-Sicherheitsgesetz ist am 28.05.2021 in Kraft getreten. Es bringt einige Änderungen und strengere Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit sich. Dabei wird der Kreis der KRITIS auf weitere Teile der Wirtschaft ausgedehnt, z. B. auf Unternehmen mit besonderem öffentlichen Interesse. Sie werden u. a. verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Außerdem wird eine Anzeigepflicht beim Einsatz kritischer Komponenten eingeführt. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zukünftig Geldbußen bis zu 2 Mio. Euro anfallen.


Welcher Handlungsbedarf für Unternehmen besteht, erklärt der Experte in diesem einstündigen Online-Seminar.

  • Ziele & Nutzen

    • Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Neuerungen im Zuge des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0.
    • Der Experte gibt hilfreiche Handlungsempfehlungen – verständlich und praxisnah.
    • Die Teilnehmer haben die Möglichkeit ihre Fragen zu stellen und profitieren von individuellen Antworten. 

  • Inhalte

    • Überblick zu den Neuerungen durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) 2.0
    • Welche neuen Prüf- und Kontrollbefugnisse erhält das BSI?
    • Inwiefern werden die IT-Sicherheitspflichten für die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verschärft?
    • Welche Unternehmen zählen zu den „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“, die in den neuen Anwendungsbereich fallen?
    • Wie soll der Verbraucherschutz gestärkt werden?

  • Zielgruppe

    Geschäftsführer, Manager und Führungskräfte, die wichtige Entscheidungen im Bereich IT-Sicherheit treffen müssen; IT-Leiter, IT-Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter aus dem Bereich Risikomanagement

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Expertinnen und Experten
Kevin Kraus
 

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Abschluss:
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Produktcode: 70044
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