Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 02.06.2023 veröffentlicht und tritt überwiegend am 02.07.2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die EU Whistleblower Richtlinie nach langem Ringen in nationales Gesetz umgewandelt. Es schreibt Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor, ein System mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz von hinweisgebenden Personen einzurichten. Damit können Mitarbeitende mögliche Missstände anzeigen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.
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1. Rechtsgrundlagen
2. Ziel von Hinweisgebersystemen
3. Meldewege
4. Ablauf einer Meldung
5. Folgemaßnahmen
6. Praktische Implementierung
7. Datenschutz-Folgenabschätzung
Rechtsanwalt und Geschäftsführer; MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Als Rechtsanwalt und Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Dr. Knut Karnapp seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur rechtskonformen Projekt-Umsetzung mit den Schwerpunkten IT-Recht, Datenschutz und gewerblichem Rechtsschutz. Als externer Datenschutzbeauftragter berät er vom kleineren mittelständischen Unternehmen bis hin zum börsennotierten Konzern Unternehmen jeder Größe bei der rechtskonformen Prozessgestaltung mit digitalem Schwerpunkt.