Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen
Die EU Whistleblower-Richtlinie schreibt vor, in Unternehmen ein System mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz von hinweisgebenden Personen einzuführen. Damit können Mitarbeitende mögliche Missstände anzeigen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dies besagt auch das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, das im Mai 2023 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen und Behörden mit einer Größe von mindestens 50 Mitarbeitenden. Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.
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1. Rechtsgrundlagen
2. Ziel von Hinweisgebersystemen
3. Meldewege
4. Ablauf einer Meldung
5. Folgemaßnahmen
6. Praktische Implementierung
7. Datenschutz-Folgenabschätzung
Rechtsanwalt und Geschäftsführer; MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Als Rechtsanwalt und Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Dr. Knut Karnapp seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur rechtskonformen Projekt-Umsetzung mit den Schwerpunkten IT-Recht, Datenschutz und gewerblichem Rechtsschutz. Als externer Datenschutzbeauftragter berät er vom kleineren mittelständischen Unternehmen bis hin zum börsennotierten Konzern Unternehmen jeder Größe bei der rechtskonformen Prozessgestaltung mit digitalem Schwerpunkt.