Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen
Die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 16.12.2022 vom Bundestag beschlossen wurde, verpflichten Unternehmen zur Einführung eines Systems mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz hinweisgebender Personen. Für die meisten Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden gilt noch ein Übergangszeitraum bis 2023. Größere Unternehmen müssen die Unternehmen jedoch bereits jetzt umsetzen.
Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.
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1. Rechtsgrundlagen
2. Ziel von Hinweisgebersystemen
3. Meldewege
4. Ablauf einer Meldung
5. Folgemaßnahmen
6. Praktische Implementierung
7. Datenschutz-Folgenabschätzung
Rechtsanwalt und Geschäftsführer; MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Als Rechtsanwalt und Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Dr. Knut Karnapp seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur rechtskonformen Projekt-Umsetzung mit den Schwerpunkten IT-Recht, Datenschutz und gewerblichem Rechtsschutz. Als externer Datenschutzbeauftragter berät er vom kleineren mittelständischen Unternehmen bis hin zum börsennotierten Konzern Unternehmen jeder Größe bei der rechtskonformen Prozessgestaltung mit digitalem Schwerpunkt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH mit den Schwerpunktbereichen IT-Recht, Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance berät Jan Morgenstern seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security steht für ihn im Fokus. Als externer Datenschutzbeauftragter prüft, gestaltet und überwacht er zudem die datenschutzrechtlichen Strukturen diverser Unternehmen und Unternehmensgruppen.