Alle Neuerungen und Handlungsbedarf für Unternehmen
Nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) müssen alle Unternehmen, die Werbe-E-Mails versenden, einen Online-Shop haben oder einfach nur eine Webseite betreiben, wesentliche Vorgaben umsetzen. Bspw. gibt es im digitalen Marketing Regelungen zum Einwilligungsmanagement und zum Einsatz von Cookies. Weitere Inhalte des TTDSG betreffen u. a. das Fernmeldegeheimnis, den digitalen Nachlass und Bußgelder.
Wie die Anforderungen rechtskonform umgesetzt werden können, erklärt die Expertin in diesem Online-Seminar.
Die Teilnehmenden ...
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I. Einführung und Überblick
II. Wesentliche Neuerungen und Handlungsempfehlungen
III. Ausblick und Bewertung
Die MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.morgenstern-legal.com) ist eine hochspezialisierte und bundesweit führende Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten IT-Recht, Medien und e-Commerce. Sämtliche Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung beim Aufbau und der Implementierung von Datenschutzorganisationen in Unternehmen sämtlicher Größenordnung. An der Schnittmenge zur IT-Sicherheit sind ergänzend die Berater/-innen der MORGENSTERN consecom GmbH tätig (www.morgenstern-privacy.com), die sowohl Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit unterstützen, als auch die Aufgabe als externe Datenschutz- oder IT-Sicherheitsbeauftragte wahrnehmen.
Bitte beachten: Unsere Referentinnen und Referenten sind praktizierende Anwältinnen und Anwälte und Unternehmensberater/-innen. Daher kann es u. U. zu kurzfristigen Referentenwechsel kommen.
Till Gerhardt ist seit dem Jahr 2017 Rechtsanwalt für Datenschutzrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke in Hamburg. In dieser Funktion berät er insbesondere große und mittelständische Unternehmen in allen Facetten der Datenschutz-Compliance. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung zur Analyse von Kundendaten, zu Hinweisgebersystemen und zu Möglichkeiten des Online-Trackings. Till Gerhardt hat in Greifswald und Prag Jura studiert, in Hamburg zum Europäischen Privatrecht promoviert, in Hamburg, Berlin und Madrid sein Referendariat absolviert und vor seiner Tätigkeit bei Osborne Clarke bei der Kanzlei Hogan Lovells als Rechtsanwalt gearbeitet.
Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant; MORGENSTERN consecom GmbH Als Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant berät Ilona Wahl Unternehmen und Organisationen aller Größen in sämtlichen Fragen des operativen Datenschutzes, des Datenschutzmanagements, der Informationssicherheit und der Privacy Compliance. Daneben ist sie seit mehreren Jahren erfolgreich als Referentin tätig.