In drei Tagen zum qualifizierten und kompetenten Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert von Geschäftsführenden die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in einem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Nach Art. 37 Abs. 5 DS-GVO muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass der DSB über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt.
Das für die Position des Datenschutzbeauftragten notwendige Fachwissen erhalten die Teilnehmenden innerhalb von nur 3 Tagen der Schulung „Betriebliche/r Datenschutzbeauftrage/r“.
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Der Lehrgang kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Lehrgang gebucht werden. In beiden Formaten besteht aus drei aufeinanderfolgenden Lehrgangstagen mit einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben Gelegenheit live ihre Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Fachkollegen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und praxiserprobte Hinweise für die Umsetzung im Unternehmen. Nach erfolgreichem Bestehen der Online-Abschlussprüfung innerhalb von 14 Tagen erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r“.
Besonderheiten der virtuellen Veranstaltung:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmer erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal „meine.akademie-herkert.de“. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
FAQs zum Online-Lehrgang:
Rechtliche Grundlagen
Datenschutzrechtliche Grundlagen
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
In welchen Fällen ist Datenverarbeitung rechtmäßig?
Diese Grundsätze sind bei der Datenverarbeitung zu beachten:
Datenschutz organisieren
Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
Auftragsverarbeitung
Datenschutz-Folgenabschätzung
Informationspflichten gegenüber Betroffenen
Weitere Betroffenenrechte
Rechenschaftspflicht
IT-Sicherheit und Vertiefung
Grundlagen der IT und Sicherheit der Verarbeitung
Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel
Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
Ergänzt um die Fragen der Teilnehmer, zahlreiche Praxisbeispielen und Tipps für die Umsetzung im Unternehmen
Auf dem Onlineportal stehen den Teilnehmern zusätzlich folgende Arbeitshilfen bereit:
Die Agenda des virtuellen Lehrgangs orientiert sich am Tagesablauf der Präsenzveranstaltung. Auch hier sind Pausen vorgesehen.
Privacy Consultant; MORGENSTERN consecom GmbH Kevin Kraus ist Privacy Consultant bei der MORGENSTERN consecom GmbH. Er berät schwerpunktmäßig Unternehmen im Bereich Informationssicherheit, zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie beim Aufbau und der Einführung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH mit den Schwerpunktbereichen IT-Recht, Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance berät Jan Morgenstern seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security steht für ihn im Fokus. Als externer Datenschutzbeauftragter prüft, gestaltet und überwacht er zudem die datenschutzrechtlichen Strukturen diverser Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant; MORGENSTERN consecom GmbH Als Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant berät Ilona Wahl Unternehmen und Organisationen aller Größen in sämtlichen Fragen des operativen Datenschutzes, des Datenschutzmanagements, der Informationssicherheit und der Privacy Compliance. Daneben ist sie seit mehreren Jahren erfolgreich als Referentin tätig.
Dr. Volker Wodianka ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und berät komplexe Verfahrenseinführungen mit Konzernbezug, die konzeptionelle und operative Begleitung von Datenschutzprojekten in den Branchen IT & Digital Business, Life Sciences & Healthcare sowie in der Industrie und bei Start-ups (Apps). Im internationalen Datenschutz ist er Experte für die Umsetzung der DS-GVO sowie der Anforderungen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (Privacy Shield, EU-Standardvertragsklauseln). Als Dozent einer Hochschule und in Inhouse-Seminaren gibt er Best-Practice-Datenschutzempfehlungen in den Trendthemen Cloud Computing und Internet of Things (IoT).