In drei Tagen zum qualifizierten und kompetenten Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fordert von Geschäftsführenden die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in einem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeitende mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Nach Art. 37 Abs. 5 DS-GVO muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass der DSB über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt.
Das für die Position des Datenschutzbeauftragten notwendige Fachwissen erhalten die Teilnehmenden innerhalb von nur 3 Tagen der Schulung „Betriebliche/r Datenschutzbeauftrage/r“.
Dr. Volker Wodianka ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und berät komplexe Verfahrenseinführungen mit Konzernbezug, die konzeptionelle und operative Begleitung von Datenschutzprojekten in den Branchen IT & Digital Business, Life Sciences & Healthcare sowie in der Industrie und bei Start-ups (Apps). Im internationalen Datenschutz ist er Experte für die Umsetzung der DS-GVO sowie der Anforderungen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (Privacy Shield, EU-Standardvertragsklauseln). Als Dozent einer Hochschule und in Inhouse-Seminaren gibt er Best-Practice-Datenschutzempfehlungen in den Trendthemen Cloud Computing und Internet of Things (IoT).
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Wenn Sie möchten, passen wir die Schulung gerne an Ihre Bedürfnisse an.
Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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