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In drei Tagen zum Datenschutzbeauftragten
Nach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Behördenleiter/innen müssen dafür Sorge tragen und sind verpflichtet einen DSB auszuwählen der über das nötige Fachwissen im aktuellen Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis verfügt. Dieses Know-how und anschauliche Praxisspiele erhalten DSB in diesem Lehrgang.
Tag 1: Rechtliche Grundlagen 1. Datenschutzrechtliche Grundlagen
2. Die DS-GVO: Zustandekommen, Geltungsbereich, Öffnungsklauseln 3. Rechtmäßige Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
Tag 2: Datenschutz organisieren 1. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten richtig führen 2. Auftragsverarbeitung 3. Betroffenenrechte
4. Datenschutzfolgenabschätzung
5. Rechenschaftspflicht
Tag 3: IT-Sicherheit und Vertiefung 1. Sicherheit der (Daten-) Verarbeitung 2. Erfüllung der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen
3. Gängige Angriffsszenarien und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen 4. Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel
Zusammenfassung aller Inhalte
Die MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.morgenstern-legal.com) ist eine hochspezialisierte und bundesweit führende Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten IT-Recht, Medien und e-Commerce. Sämtliche Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung beim Aufbau und der Implementierung von Datenschutzorganisationen in Unternehmen sämtlicher Größenordnung. An der Schnittmenge zur IT-Sicherheit sind ergänzend die Berater der MORGENSTERN consecom GmbH tätig (www.morgenstern-privacy.com), die sowohl Unternehmen im Bereich der IT-Sicherheit unterstützen, als auch die Aufgabe als externer Datenschutz- oder IT-Sicherheitsbeauftragter wahrnehmen.
Bitte beachten Sie: Unsere Referenten sind praktizierende Anwälte und Unternehmensberater. Daher kann es u. U. zu kurzfristigen Referentenwechsel kommen.
Herr Meichnser ist Rechtsanwalt bei der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät und begleitet Unternehmen zu allen Fragen des Datenschutzes, IT-Rechts sowie des Marken- und Wettbewerbsrechts. Dabei ist die sichere Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen genauso wichtig, wie der markenrechtliche Schutz von Ideen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH mit den Schwerpunktbereichen IT-Recht, Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance berät Jan Morgenstern seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security steht für ihn im Fokus. Als externer Datenschutzbeauftragter prüft, gestaltet und überwacht er zudem die datenschutzrechtlichen Strukturen diverser Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant; MORGENSTERN consecom GmbH Als Datenschutzbeauftragte und Advanced Legal Consultant berät Ilona Wahl Unternehmen und Organisationen aller Größen in sämtlichen Fragen des operativen Datenschutzes, des Datenschutzmanagements, der Informationssicherheit und der Privacy Compliance. Daneben ist sie seit mehreren Jahren erfolgreich als Referentin tätig.
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