Einführung eines Systems zum Schutz von hinweisgebenden Personen im Unternehmen
Die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 16.12.2022 vom Bundestag beschlossen wurde, verpflichten Unternehmen zur Einführung eines Systems mit entsprechenden Meldekanälen zum Schutz hinweisgebender Personen. Für die meisten Unternehmen mit einer Größe zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden gilt noch ein Übergangszeitraum bis 2023. Größere Unternehmen müssen die Unternehmen jedoch bereits jetzt umsetzen.
Wie man ein Hinweisgebersystem einführt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch Vorteile und Vertrauen auf Seiten von Unternehmen und Beschäftigen schafft, vermittelt dieses Seminar.
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1. Rechtsgrundlagen
2. Ziel von Hinweisgebersystemen
3. Meldewege
4. Ablauf einer Meldung
5. Folgemaßnahmen
6. Praktische Implementierung
7. Datenschutz-Folgenabschätzung
Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf die Bereiche IT, Medien und Datenschutz spezialisierten Kanzlei MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort Chemnitz. Er berät Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT-Recht, Datenschutzrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.
Jan Morgenstern ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH. Er berät Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld schwerpunktmäßig im Bereich IT-Recht, Outsourcing und gewerblichen Rechtsschutz sowie zu der Erstellung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security stehen in seinem Fokus.