Aktuelle Herausforderungen meistern und alle Neuerungen sicher umsetzen
Aktuelle Entwicklungen führen zu verstärktem Handlungsbedarf für Datenschutzbeauftragte. So werfen unter anderem das geplante Hinweisgeberschutzgesetz oder der Einsatz von Cookies auf Webseiten wichtige Fragen auf. Auch bei der Verwendung von Microsoft 365 müssen sich Unternehmen mit grundlegenden Problemstellungen auseinandersetzen. Des Weiteren führt der Datentransfer in Drittländer nach wie vor zu Unsicherheiten. Die erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren in diesem Seminar kompakt in vertraulichem Rahmen über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im Datenschutz und den Standpunkt der Aufsichtsbehörden.
01 Bußgelder – ein Überblick
02 Aktuelles
03 Datentransfer in Drittländer
04 Nutzung digitaler Medien
05 Einsatz von Microsoft 365
06 Ausblick
Rechtsanwältin, Associate Partnerin bei der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsführerin bei der MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwältin und Beraterin bei MORGENSTERN ist Anna Flor in zahlreiche IT-Projekte eingebunden. Sie berät Organisationen und Unternehmen im In- und Ausland in den Bereichen IT-Recht, Datenschutz, Compliance und Legal Reputation Management. Daneben ist sie seit vielen Jahren mit Freude als Dozentin für namhafte Bildungsanbieter in den Bereichen Compliance, Informationstechnologierecht und Datenschutzpraxis tätig.
Till Gerhardt ist seit dem Jahr 2017 Rechtsanwalt für Datenschutzrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke in Hamburg. In dieser Funktion berät er insbesondere große und mittelständische Unternehmen in allen Facetten der Datenschutz-Compliance. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung zur Analyse von Kundendaten, zu Hinweisgebersystemen und zu Möglichkeiten des Online-Trackings. Till Gerhardt hat in Greifswald und Prag Jura studiert, in Hamburg zum Europäischen Privatrecht promoviert, in Hamburg, Berlin und Madrid sein Referendariat absolviert und vor seiner Tätigkeit bei Osborne Clarke bei der Kanzlei Hogan Lovells als Rechtsanwalt gearbeitet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer MORGENSTERN consecom GmbH Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie Geschäftsführer der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der MORGENSTERN consecom GmbH mit den Schwerpunktbereichen IT-Recht, Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance berät Jan Morgenstern seit Jahren zusammen mit seinem Team Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung. Insbesondere die Erfassung und rechtskonforme Umsetzung der Schnittmengen aus IT-Recht, Datenschutz und IT-Security steht für ihn im Fokus. Als externer Datenschutzbeauftragter prüft, gestaltet und überwacht er zudem die datenschutzrechtlichen Strukturen diverser Unternehmen und Unternehmensgruppen.
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Alle Veranstaltungsbewertungen wurden von Teilnehmenden der AKADEMIE HERKERT abgegeben. Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine E-Mail mit dem Link zum Bewerten der jeweiligen Veranstaltung. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link.
Diese Feedbacks zu jedem Veranstaltungstermin gehen gesammelt bei uns ein und werden zeitnah durch unsere Organisation ausgewertet und eingetragen.
Miriam Gebauer
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