Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Büro und Verwaltung.
Das E-Learning besteht aus einem Medienmix aus Videos, Web-Based-Trainings und Quizelementen und wurde mit Checklisten, Arbeitshilfen und praktischen Alltagstipps angereichert. Selbstkontrollaufgaben und eine flexible Online-Abschlussprüfung runden diese Weiterbildung ab. Die Teilnehmenden erhalten sofort Zugriff auf alle Inhalte für volle Flexibilität – lernen wann, wo und wie schnell gewünscht. (Zugriffsdauer 3 Monate)
Grundausbildung
Aufbaulehrgang für Verwaltung und Büro