E-Learning SICHERHEITSBEAUFTRAGTE FÜR BÜRO UND VERWALTUNG

INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 2 Monate

Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII

Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.


ACHTUNG: Nur Aufbaulehrgang ohne Grundausbildung!
 

  • Ziele & Nutzen

    Die Teilnehmenden werden optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet, indem sie alle gesetzlichen Erfordernisse, Pflichten und Aufgaben für Ihren speziellen Arbeitsbereich kennenlernen. 
    Dabei erhalten sie auch Fachwissen an die Hand, mögliche Gefahrenquellen richtig zu erkennen und einzuschätzen. 
    Jede/r Teilnehmende profitiert vom Erfahrungsschatz und Expertenwissen unseres Referenten-Teams anhand von praxisnahen Beispielen und Handlungsanleitungen in unserem interaktiven E-Learning.
  • Inhalte

    Aufbaulehrgang für Verwaltung und Büro

     
    • Modul 1  Rechtsgrundlagen zu Büro- und Bildschirmarbeitsplatz (Staatliche und berufsgenossenschaftliche Regeln)
     
    • Modul 2  Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung)
     
    • Modul 3  Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze 
    Lektion 1 Bürotypen
    Lektion 2 Planung
    Lektion 3 Flächen am Arbeitsplatz

     

     
    • Modul 4 Anforderungen an die Arbeitsumgebung 
    Lektion 1 Verkehrswege
    Lektion 2 Beleuchtung, Lärm, Raumklima
    Lektion 3 Optische Strahlung
    Lektion 4 Elektrischer Strom
     
    • Modul 5  Anforderungen an Beschaffung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Einrichtungen
     
    • Modul 6  Arbeitsmedizinische Anforderungen

  • Zielgruppe

    Jeder Mitarbeitende in einem Unternehmen kann als Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden. Voraussetzung: Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit.
    Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.
    Im Idealfall haben die Mitarbeiter/innen einen guten „Draht" zu ihren Kollegen in der jeweiligen Abteilung, um Hinweise und Anmerkungen zum Arbeitsschutz unkompliziert vermitteln zu können.

    • Angehende Sicherheitsbeauftragte, die einen weiteren Aufbaulehrgang benötigen
    • (Angehende) Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung durchlaufen haben
    • Betriebsräte
    •  Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind


    Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.

  • Abschluss / Prüfung

    Abschlusstest mit Fragen im Multiple-Choice-Format auf dem Online-Portal. Die Teilnehmenden haben bis zum Ablauf der zweimonatigen Lernzeit die Möglichkeit, den Abschlusstest zu absolvieren. Nach bestandenem Abschlusstest erhalten die Teilnehmenden ein Abschlusszertifikat. Wird der Test nicht bestanden oder nicht absolviert, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.


    ACHTUNG: In diesem Abschlusstest sind sowohl Fragen der Grundausbildung als auch Fragen des Aufbaulehrgangs enthalten!


VDSI Punkte
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