Konform nach § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und § 22 Sozialgesetzbuch VII
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Industrie und technische Arbeitsbereiche
Das praxisnahe E-Learning ist interaktiv und modular aufgebaut:
Das E-Learning besteht aus einem Medienmix aus Videos, Web-Based-Trainings und Quizelementen und wurde mit Checklisten, Arbeitshilfen und praktischen Alltagstipps angereichert. Selbstkontrollaufgaben und eine flexible Online-Abschlussprüfung runden diese Weiterbildung ab.
Die Teilnehmenden erhalten sofort Zugriff auf alle Inhalte für volle Flexibilität – lernen wann, wo und wie schnell gewünscht. (Zugriffsdauer 3 Monate)
Grundausbildung
Aufbaulehrgang für INDUSTRIE UND TECHNISCHE ARBEITSBEREICHE
Jede/r Mitarbeitende in einem Unternehmen kann als Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden. Voraussetzung: Gute Deutschkenntnisse und Volljährigkeit. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Im Idealfall haben die Mitarbeiter/innen einen guten „Draht" zu ihren Kolleginnen und Kollegen in der jeweiligen Abteilung, um Hinweise und Anmerkungen zum Arbeitsschutz unkompliziert vermitteln zu können.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler/innen.