Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich in seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 28.11.2019 mit der Frage beschäftigt, wie es mit einer ersten Tätigkeitsstätte bei Feuerwehrleuten aussieht.
Wie wirkt sich diese Entscheidung auf die Fahrtkosten des Feuerwehrmanns, der vier Einsatzorten zugewiesen ist, also aus: Werden sie als Reisekosten oder über die Entfernungspauschale geltend gemacht?