Grundsätzlich besteht auf Dienstreisen während der Hin- und Rückfahrt zum Hotel oder zum Tagungsort etc. ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ob dieser auch gilt, wenn ein Versicherter auf dem Weg überfallen wird und sich beim Versuch, sich das Diebesgut zurückzuholen, verletzt, hatten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts zu entscheiden (Az. L 9 U 118/18).
Wie sieht es also aus, wenn ein Beschäftigter auf Dienstreise auf dem Weg zum Hotel überfallen wird und sich dabei verletzt?