
Ziel dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist es, die Lohnsteuer-Richtlinie 2013 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen und der neueren Rechtsprechung – z.B. mit der Reisekostenreform 2014 – anzupassen.Hier werden nun verbindliche, übersichtliche und praxisgerechte Regelungen zur Anwendung des EStR geschaffen, wobei sowohl die Finanzämter als auch die Steuerpflichtigen und deren Berater sachgerecht unterrichtet werden.
Die Grunddrucksache 372/14 des Bundesrats steht Ihnen hier im Volltext bereit.