Am 29.11.2019 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2019 – mit vollständigem Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (vom 12.12.2019; BGBl. I. S. 2451) – zugestimmt.
Damit wird es großteils zum 01.01.2020 einige entscheidende Anpassungen geben, v. a. beim Verpflegungsmehraufwand, bei Jobtickets, bei Elektrofahrzeugen und bei der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn.