Nun liegt endlich die Entscheidung des BFH vom 03.07.2019 (Az. VI R 36/17), die am 19.09.2019 veröffentlicht worden ist, vor, ob unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk ein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinn sind oder nicht.
Hier stellte sich u. a. die Frage, wie genau ein Frühstück aus lohnsteuerrechtlicher Sicht aussieht bzw. was dieses umfassen muss.