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11.06.2024 | Personal, Ausbildung & Recht

Seit Juni 2024 profitieren ausländische Fachkräfte und Unternehmen in Deutschland von der neu eingeführten Chancenkarte. Diese Arbeitserlaubnis vergrößert einerseits den Bewerberpool für Unternehmen und vereinfacht andererseits die Einreisebedingungen für Arbeitskräfte aus dem Ausland. Allerdings müssen die Interessierten im Rahmen eines Punktesystems bestimmte Kriterien erfüllen, um die Chancenkarte zu erhalten. Wir stellen die wichtigsten Regelungen vor.

Chancenkarte AH Forum Verlag Herkert GmbH

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Chancenkarte Deutschland?
  2. Wann kommt die Chancenkarte?
  3. Wer bekommt die Chancenkarte?
  4. Wie viele Punkte für die Chancenkarte?
  5. Wie kann man die Chancenkarte beantragen?

Was ist die Chancenkarte Deutschland?

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis, die arbeitswillige Personen aus Nicht-EU-Staaten bei der Arbeitssuche in Deutschland unterstützen soll. Genauer können Interessierte die Chancenkarte für folgende Zwecke nutzen:

  • Kontaktaufnahme zu Unternehmen in Deutschland, um eine qualifizierte Beschäftigung, eine Berufsausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen zu finden
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland

Außerdem dürfen Fachkräfte mit einer Chancenkarte, die noch auf Arbeitssuche in Deutschland sind, Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen, genauso wie Probebeschäftigungen im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit (pro Arbeitgeber höchstens zwei Wochen). So soll die Chancenkarte dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Unternehmen in Deutschland die Suche nach geeigneten Arbeitskräften erleichtern.

Hinweis: Trotz aller Vereinfachungen müssen Arbeitgeber in Deutschland teils spezielle arbeitsrechtliche Vorgaben einhalten, wenn es um das Beschäftigen ausländischer Personen geht.

 

Wann kommt die Chancenkarte?

Die Chancenkarte zur Arbeitssuche wurde im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) am 1. Juni 2024 eingeführt. Sie gilt für zwölf Monate und kann anschließen mit einer „Folge-Chancenkarte“ um weitere zwei Jahre verlängert werden. Hierfür muss die Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung gefunden haben, während sie gleichzeitig die Voraussetzungen für einen anderen entsprechenden Aufenthaltstitel (noch) nicht erfüllt.

Wer bekommt die Chancenkarte?

Die Chancenkarte richtet sich an ausländische Arbeitskräfte, die nicht aus der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten wollen. Alle anderen Personen benötigen keine Chancenkarte, da sie im Rahmen des Freizügigkeitsrechts unabhängig von ihrer Qualifikation in Deutschland arbeiten dürfen. Dementsprechend benötigen sie keine Chancenkarte oder sonstige Erlaubnis für die Einreise zur Arbeitssuche.

Berechtigte ausländische Personen haben zwei Möglichkeiten, die Chancenkarte zu erhalten:

  1. Sie gelten als Fachkraft i. S. d. Aufenthaltsrechts.
    ⇒ In Deutschland gilt eine Person als Fachkraft, wenn sie einen deutschen bzw. anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss besitzt.
  2. Sie können eine ausländische Berufsqualifikation oder einen ausländischen Hochschulabschluss (im Erwerbsland staatlich anerkannt) nachweisen. Außerdem müssen sie Sprachkenntnisse in Deutsch auf Niveau A1 oder in Englisch auf Niveau B2 nachweisen.
    ⇒ Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen die Interessierten Punkte für ihre Chancenkarte sammeln, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Hinweis: In beiden Fällen muss die Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den eigenen Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts finanziell zu sichern. Hierfür ist entweder die Vorlage eines Sperrkontos (mit mindestens 1.027 Euro netto pro Monat, Stand 2024) oder einer Verpflichtungserklärung erforderlich. 

Wie viele Punkte für die Chancenkarte?

Für die Chancenkarte sind mindestens sechs Punkte notwendig. Sie können aus einer Kombination folgender Kriterien erreicht werden:

Kriterium Punktzahl für Chancenkarte
Anerkennung der ausländischen Qualifikation
Teilweise Ankerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses in Deutschland oder Vorlage eines Bescheids mit Auflage 4 Punkte
Qualifikation in einem Mangelberuf
Qualifikation für eine laut AufenthG als Mangelberuf definierte Tätigkeit 1 Punkt
Berufserfahrung
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren 3 Punkte
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren 2 Punkte
Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) 3 Punkte
Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER) 2 Punkte
Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER) 1 Punkt
Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (GER)
⇒ zusätzlich zu den gesammelten Punkten für Deutschkenntnisse
1 Punkt
Alter (Zeitpunkt der Antragstellung)  
jünger als 35 Jahre 2 Punkte
zwischen 35 und 39 Jahre 1 Punkt
Potenzial mitziehender Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner  
Partnerin oder Partner erfüllt ebenfalls Anforderungen für Chancenkarte 1 Punkt
  ⇒ 6 Punkte notwendig

Erreichen die interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens sechs Punkte, können sie einen Antrag auf die Chancenkarte einreichen.

Wie kann man die Chancenkarte beantragen?

Sind alle o. g. Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt, muss der Visumsantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (z. B. deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) gestellt werden. Hierfür sind, neben dem Antrag, auch ein gültiger Pass und Nachweise über die Ausbildung, Sprachkenntnisse, Voraufenthalte, finanzielle Versorgung usw. nötig. Anschließend prüft die Behörde, ob die antragstellende Person ausreichend viele Punkte für die Chancenkarte erreicht hat.

Wer sich bereits in Deutschland aufhält, sollte sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden. Personen, die bereits in der Vergangenheit länger in Deutschland gelebt haben, können für den Antrag auf Ausstellung der Chancenkarte ebenfalls Dokumente wie einen Miet- oder Arbeitsvertrag als Nachweis für den damaligen Aufenthalt nutzen.

Wird dem Antrag stattgegeben, profitieren sowohl die ausländischen Arbeitskräfte als auch die Unternehmen in Deutschland von den Vernetzungsmöglichkeiten der Chancenkarte. Wichtig ist nun, ebenso die übrigen arbeitsrechtlichen Vorgaben zur Beschäftigung ausländischer Angestellter einzuhalten.

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Augsburg, 11.06.2024
Online-Redaktion AKADEMIE HERKERT

Quellen: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), chancenkarte.com

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