Vertragszahnärzte/innen sind gemäß § 95d SGB V verpflichtet, sich stetig fortzubilden. Die Fortbildungen in der Zahnmedizin sichern die fachliche Kompetenz von Zahnärzten/innen sowie von zahnmedizinischem Personal. Denn diese müssen neue Entwicklungen verfolgen und regelmäßig neues Fachwissen erlangen, um ihren Beruf sicher ausführen zu können. Bei der AKADEMIE HERKERT können Zahnärzte/innen Fortbildungen absolvieren, die für den Erwerb von CME-Punkten qualifiziert sind.