Aktuelle Neuerungen und Rechtsprechung rechtssicher umsetzen
Die neue Brückenteilzeit ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Die Neuerungen bringen viel Verwaltungsaufwand mit sich und erschweren künftig die Personalplanung, denn:
Darüber hinaus rechnen Experten nach dem aktuellen Urteil zu Kettenbefristungen vom Bundesverfassungsgericht damit, dass Unternehmen künftig verstärkt Entfristungsklagen drohen.
In diesem Inhouse-Seminar erfahren die Teilnehmer, wie sich die Neuerungen auf ihre Personalarbeit auswirken und wie sie ihre Gestaltungsspielräume optimal nutzen können.
Die Teilnehmer
Das aktuelle Teilzeitgesetz
Neu: Die neue Brückenteilzeit ab 01.01.2019
Problemstellungen befristeter Arbeitsverhältnisse
Die sachgrundlose Befristung
Die Befristung mit Sachgrund
Ausblick: Aktuelle Pläne des Gesetzgebers aus dem GroKo Koalitionsvertrag
Für die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung sind folgende Systemvoraussetzungen notwendig:
Christoph J. Hauptvogel absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in München und ist seit mehr als 25 Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt als Partner der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen die Arbeitgeberseite im nationalen und internationalen Arbeitsrecht und ist dabei sowohl außergerichtlich als auch als Prozessvertreter vor allen Gerichten und in allen Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Außerdem ist Herr Hauptvogel Vizepräsident des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte VdAA e. V. sowie Landesregionalleiter Bayern der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In seinen zahlreichen Seminaren begeistert er bundesweit als Referent die Teilnehmenden mit praxisnahen, interessanten und anschaulichen Inhalten und unzähligen Beispielen aus seiner langjährigen Berufserfahrung.
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