
Arbeitsrechtliche Fragen in Zeiten von Corona
INHOUSE-SCHULUNG, Dauer 60 Minuten
Entgeltfortzahlung - Entschädigung nach IfSG - Kinderkrankengeld - Anspruch auf Home-Office
Von Ausbildern wird viel erwartet: Den besten Nachwuchs für die freien Ausbildungsplätze finden, die Auszubildenden erfolgreich durch die Lehrzeit führen und bei Konflikten schnell und souverän reagieren. Doch wie wecken sie die Motivation bei ihren Auszubildenden? Und wie können Ausbilder rechtlich vorgehen, wenn die Ausbildung nicht reibungslos verläuft?
Unsere Experten zeigen auf dem Ausbilder-FORUM, wie sie in Recht und Praxis die richtige Antwort auf diese Fragen haben. Die Teilnehmer erhalten außerdem praxisnahe Impulse und wertvolles Experten-Know-how für ihren Ausbilderalltag.
Dieses Jahr als HYbrid-Tagung! Sie entscheiden, ob Sie live vor Ort oder per Live-Übertragung
Ziele & Nutzen
- Die Teilnehmer erhalten Antworten zu aktuellen Fragestellungen wie Entgeltfortzahlung, Entschädigung nach IfSG, Kinderkrankengeld und Anspruch bzw. Verpflichtung zu Home-Office.
- Die Expertin gibt wichtige Handlungsempfehlungen – verständlich und praxisnah.
- Die Teilnehmer können jederzeit ihre Fragen stellen und profitieren von individuellen Antworten.
Inhalte
Entgeltfortzahlung1. Mitarbeiter erkranken unverschuldet an Corona2. Keine Entgeltfortzahlung bei verschuldeter Erkrankung?Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
3. Entschädigungszahlung bei unverschuldeter bzw. verschuldeter Quarantäneverhängung des Arbeitnehmers4. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen zuständige Behörde- Antragsfrist
- Höhe der Erstattung
5. Grundsätze und Voraussetzungen- Erkrankung des Kindes
- Betreuungsbedarf wegen Schließung von Kitas, Schulen bzw. Betreuungseinrichtungen
6. Pandemiebedingte begrenzte Erweiterung der Anspruchsvoraussetzungen7. Verhältnis von Entschädigungsansprüchen nach dem IfSG bei Betreuungsbedarf zu Ansprüchen auf Kinderkrankengeld
Verpflichtung zu Home-Office8. Können Arbeitgeber einseitig zwingend Home-Office aufgrund der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung anordnen?9. Besteht dann künftig Anspruch auf Home-Office aus dem Grundsatz der betrieblichen Übung?10. Abgrenzung von Home-Office zu MobilarbeitIndividuelle Fragen der Teilnehmer
Teilnehmerkreis
Personalleiter, Personalbeauftragte, Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung, arbeitsrechtlich interessierte Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben.
KLINGT INTERESSANT? FORDERN SIE IHR UNVERBINDLICHES ANGEBOT AN.
Wenn Sie möchten, passen wir die Schulung gerne an Ihre Bedürfnisse an.
Referenzen
Rund 400 Kunden vertrauen uns jährlich aufgrund unserer langjährigen Expertise.
Sie interessieren sich für Weiterbildungen zum Thema Digitalisierung? Hier finden Sie viele spannende Angebote sowie nützliche Fachartikel.