Nichtfinanzielle Berichts- und Offenlegungspflichten gemäß CSRD rechtssicher erfüllen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen fast alle Unternehmen schon bald nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs sind nicht mehr nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen.
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Berichterstattung gelten zwar erst ab 01.01.2024, müssen aber rückwirkend bereits für das Geschäftsjahr 2023 angewendet und in den Lagebericht integriert werden. Deshalb sollten sich betroffene Unternehmen schon jetzt mit den bevorstehenden Veränderungen auseinandersetzen, um bestmöglich vorbereitet zu sein. Wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung zielführend umgesetzt wird, erfährt man in unserem Online-Seminar.
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Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Diskussionsrunden und Workshops. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit dem Experten und ihren Fachkollegen. Die Teilnehmer erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und praxiserprobte Hinweise für die Umsetzung im Unternehmen.
Einführung:
Wichtige Vorbereitungen für Unternehmen:
Welche Vorteile ergeben sich durch eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Unternehmen?
Rechtliche Anforderungen der aktuellen Richtlinien:
Anwendung hilfreicher Standards und Rahmenwerke für die Berichtserstattung:
Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis:
Best-Practice-Beispiele:
Inhaber und Senior Management Partner der CR Consulting Stefan Küst + Christian Schweizer GbR. Herr Küst war viele Jahre als Umwelt-/Nachhaltigkeitsbeauftragter in internationalen Unternehmen tätig und berät nun Unternehmen, Behörden und Verbände rund um die Themen Strategisches CSR-Management, Lieferketten-management und Nachhaltigkeitskommunikation. Er unterstützt als externer Nachhaltigkeitsbeauftragter und ist erfahrener Referent und Lehrbeauftragter.