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Marie Carnap, LL.M., ist Rechtsanwältin der Produktkanzlei und berät umfassend im Produktsicherheitsrecht, Produkthaftungsrecht sowie im produktbezogenen Umweltrecht. Ein Beratungsschwerpunkt liegt im produktbezogenen Umweltrecht, dessen Bedeutung im Zuge zunehmender europäischer Harmonisierung stetig wächst. Marie Carnap begleitet Unternehmen etwa bei Fragen im Zusammenhang mit dem Verpackungsrecht, dem Batterierecht, dem Kosmetikrecht, der Ökodesign-Verordnung sowie der Energieverbrauchskennzeichnung. Zudem berät Marie Carnap nationale und internationale Unternehmen im Non-Food-Sektor umfassend zu ihren produktsicherheitsrechtlichen Pflichten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewertung der Verkehrsfähigkeit von Produkten – sowohl bei harmonisierten, CE-pflichtigen Produkten wie Maschinen, Spielzeug oder Bauprodukten als auch bei nicht-harmonisierten Verbraucherprodukten im Anwendungsbereich der EU‑Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Paul Jäde ist auf Fragen an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Produktregulierung spezialisiert und berät nationale wie internationale Unternehmen zu Umsetzungsstrategien und Compliance-Anforderungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie Fragen der erweiterten Herstellerverantwortung (etwa für Kunststoffprodukte und Verpackungen). Daran anknüpfend, berät Herr Jäde ebenfalls zu außenwirtschafts- und zollrechtlichen Fragen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. Darüber hinaus zählen Aspekte der nachhaltigen Trinkwasserversorgung und damit verbundener, produktrechtlicher Anforderungen ebenso zu seinen Schwerpunkten wie der Umgang mit klimawirksamen Chemikalien.
Michael Öttinger ist Rechtsanwalt bei der Produktkanzlei in Augsburg. Parallel zu seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit Schwerpunkt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht absolvierte er eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth (Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth). Zudem absolvierte er ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er berät Unternehmen zu allen Aspekten des Chemikalienrechts. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Datenteilungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 und die Entwicklung von erforderlichen Rückerstattungsmodellen im Rahmen von Registrierungsverfahren nach REACH. Herr Öttinger unterstützt Unternehmen in diesen Bereichen auch bei der Implementierung von Compliance-Prozessen sowie bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Umgang mit identifizierten Verstößen. Ein weiterer Fokus von Herrn Öttinger liegt auf der Beratung zum neu eingeführten Verpackungsgesetz vom 01.01.2019 sowie auf der Beratung zu den rechtlichen Vorgaben nach dem Batteriegesetz, dem ElektroG und der ElektroStoffV. Zudem hält er regelmäßig Vorträge zu diesen Themen.
Miriam Gebauer
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